Grundsätzlich gilt: Alle Diagnosen, die im Internationalen Klassifikationssystem der Diagnosen, dem ICD-10 insbesondere im Kapitel “F” aufgeführt werden, können Gegenstand einer psychotherapeutischen Behandlung sein. Dazu gehören u.a. Depressionen, Ängste und Anpassungsstörungen, Zwangserkrankungen, Schmerzerkrankungen, Essstörungen, Traumata oder Suchterkrankungen.

Die Behandlung dieser Erkrankungen wird von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Anerkannte Psychotherapieverfahren sind bei allen Krankenkassen die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und auch die analytische Psychotherapie.

Die Kosten einer bewilligten Therapie werden von gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte, die Sie bitte bei jedem ersten Besuch im Quartal einlesen lassen.

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Sie entspricht der, der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Privatversicherten empfehle ich, das Antragsverfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären, denn die Frage der Kostenübernahme hängt von ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab, d.h. auch vom dem, im Einzelfall vereinbarten Versicherungstarif.