Sollten wir im Rahmen der Diagnostik und Probatorik zum Entschluss kommen, eine weiterführende Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie beantragen zu wollen, müssen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Das gesamte Bewilligungsverfahren kann je nach Art der beantragten Therapie und der Regelungen bei Ihrer Krankenkasse ein bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten sowohl Sie als auch ich in der Praxis eine Bestätigung über die Genehmigung der beantragten Psychotherapie.
Sind Sie privat und/oder über die Beihilfe versichert, erhalten nur Sie die Bestätigung über die Genehmigung. Hier bitte ich Sie mir alsbald eine Kopie der Genehmigung zukommen zu lassen.
Erst nach der Genehmigung können die Kosten für Ihre Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Sind die genehmigten Sitzungen nach einiger Zeit aufgebraucht und kommen wir beide zu dem Schluss, dass Sie noch weitere Sitzungen benötigen und es im Rahmen des Richtlinienverfahrens (Tiefenpsychologie) prognostisch aussichtsreich ist, gibt es meist die Möglichkeit, einen Umwandlungsantrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.